Jubiläen und Ehrungen

Der Verband evangelischer Chöre in Hessen und Nassau (CV) und der Chorverband in der Evangelischen Kirche in Deutschland (CEK) stellen zu bestimmten Anlässen Urkunden für die dem Chorverband angeschlossenen Chöre sowie deren Chorleiter*innen und Chorsänger*innen aus. (Jubiläenmerkblatt)

 

Chorjubiläen
Chöre erhalten Urkunden

  • um 25jährigen Jubiläum (CV)
  • zum 50-, 75- und 100jährigen Bestehen (CEK).

 

Sänger*innen- und Chorleiter*innenjubiläen
Sänger*innen und Chorleiter*innen erhalten Urkunden

  • zum 25jährigen Jubiläum (CV), dazu das Zeichen des Chorverbandes in Silber
  • zum 40jährigen Jubiläum (CEK)
  • zum 50jährigen Jubiläum (CEK), dazu das Zeichen des CV in Gold

 

Es zählen alle Jahre, die die Chorsänger*innen in einem Kirchenchor gesungen haben, ggf. also auch die Jahre in einem anderen kirchlichen Chor. Sollte die/der Chorsänger*in in mehreren Chören gesungen haben, möchten wir Sie bitten, dies bitte in Ihrem Anforderungsschreiben zu vermerken. Ebenso können Urkunden und Dankschreiben zu einem späteren Zeitpunkt ausgestellt werden (z. B. 28 statt 25 Jahre oder 54 statt 50 Jahren), wenn dem Sänger*in aus irgendeinem Grund zum „runden“ Anlass noch kein Dank zuteil wurde.

 

Darüber hinaus können Sänger*innen und Chorleiter*innen Urkunden zu ihrer Verabschiedung (bei mehr als 25 Jahren) erhalten.

 

Für passive Mitglieder von Kirchenchören werden keine Urkunden ausgestellt. Sie können bei „runden“ Jubiläen ein Dankschreiben des Chorverbandes erhalten.

 

Für außerplanmäßige Ehrungen kann auch die Bronze-Nadel des Chorverbandes vergeben werden. Diese ist bei der Geschäftsstelle des Verbandes im 10er Pack für 10,00 € zzgl. Porto zu bestellen.

 

Bei großen Chor- bzw. Chorleiter*in-Jubiläen können die Urkunden durch den Vorsitzenden oder eine*n Vertreter*in überreicht werden. Bitte wenden Sie sich wegen der Terminabsprache frühzeitig an die Geschäftsstelle des Chorverbandes. Bei reinen „Sänger*innen-Jubiläen“ kann die Ehrung vor Ort durch eine Person Ihrer Wahl vorgenommen werden.

 

Kinder- und Jugendchöre

Kinder und Jugendliche können für den Besuch von 100, 200, 300 Chorstunden (usw.) Dankkarten erhalten.

 

Bestellung
Damit die Urkunden rechtzeitig zum Termin vorliegen, sollten Sie folgendes beachten:

  • Bitte fordern Sie die Urkunden, Dankschreiben und Dankkarten schriftlich an. So können Missverständnisse in der Namensschreibung vermieden werden.
  • Folgende Angaben sind erforderlich:
  1. Name des Kirchenchores
  2. Bei Chorjubiläen: Gründungsjahr des Chores
  3. Datum des Jubiläums
  4. Vorname und Name des/der Jubilars*in
  5. Zahl der Jahre als Sänger*in bzw. Chorleiter*in
  6. Anschrift, an die die Urkunden geschickt werden sollen.
  • Bitte fordern Sie die Urkunden rechtzeitig – bis spätestens sechs Wochen vor dem Termin – bei uns an.
  • Richten Sie Ihre Bestellung an den Verband Evang. Chöre in Hessen und Nassau
    Markgrafenstraße 14
    60487 Frankfurt am Main
    069 71379 – 112